Ciao zusammen
Bin grad in den Ferien, aber gerne nachfolgend meine Gedanken:
Es wundert mich schon sehr, dass keine Vorauszahlung erfolgte, wie
vertraglich vorgesehen.
Und wieso „unterschrieb“ der Kunde den Vertrag erst bei Rückgabe?
Nach erhobenem Rechtsvorschlag müsste man nun Rechtsöffnung machen – bis
auf die „Mahngebühr“ könnte man annehmen, dass mit dem Vertrag ein
Rechtsöffnungstitel vorliegt. Ich würde aber auf Nummer sicher gehen und
einen Friedensrichter machen – danach müsste man bei Gericht klagen.
Das Ganze macht allerdings nur Sinn, wenn wirklich was zu holen ist,
daher unbedingt vorher einen Auszug aus dem Betreibungsregister von
allen(!) bisherigen und aktuellen Wohnorten holen – der Kunde wohnt ja
neu in TG. Dann schauen, hat er Betreibungen und abklären, ob er genug
verdient. Ansonsten macht es mit diesem Betrag keinen Sinn.
Besser daraus lernen und das nächste Mal vorher einkassieren plus einem
Depot von bspw. CHF 2’000.–, wie das alle Mietwagenfirmen machen…
Lieben Gruss
-oli-
Am 04.08.2025 um 12:34 schrieb Marilla Müller:
>
> Hallo lieber Oli
>
> Ich hoffe es geht dir gut und das Geschäft läuft?
> Ich melde mich, nicht weil ich schon einen Seich gemacht habe, aber
> mein Bruder bräuchte eine juristische Auskunft bezüglich eines
> Schadenfalls. Da bist natürlich sofort Du mir in den Sinn gekommen. ????
>
> Mein Bruder, Ricco Müller, betreibt seit letztem November eine
> Autovermietung als Einzelunternehmen in Winterthur. Nun stellt sich
> ein Kunde quer.
> Hier der Sachverhalt:
>
> *1. Schadenfall: Kunde Sebastian Sültemeyer*
>
> Der Kunde hat das Fahrzeug im Zeitraum vom 23.03. bis 01.04. gemietet.
> Während der Mietdauer kam es zu einem Vertragsverstoss: Der Kunde hat
> ohne Genehmigung das Fahrzeug ins Ausland (Deutschland) ausgeführt.
> Dies konnte mittels GPS-Tracking nachgewiesen werden.
>
> Es gab mehrere Probleme im Zusammenhang mit der Miete:
>
> * Die Rückgabe erfolgte nicht wie vereinbart. Der Kunde war
> telefonisch nicht erreichbar, weshalb das Fahrzeug schliesslich in
> Zürich aufgesucht und dort zurückerlangt wurde.
> * Nach Konfrontation mit dem Vertragsverstoss zeigte sich der Kunde
> einsichtig, akzeptierte die Vertragskonditionen und unterschrieb
> den Vertrag.
> * Am Freitag, 23.05., wurde ich morgens um 05:30 Uhr durch ein
> Polizeiaufgebot geweckt. Die Polizei hatte einen Durchsuchungs-
> und Strafbefehl gegen mich, da mein Fahrzeug mit 187 km/h in einer
> 80er-Zone geblitzt wurde. Durch Vorlage des Mietvertrags konnte
> ich jedoch nachweisen, dass ich zum Tatzeitpunkt nicht der Lenker
> des Fahrzeugs war. (Diese Situation hat sehr viel Zeit und Nerven
> für mich gekostet und für Geläster in der Nachbarschaft gesorgt)
>
> Die Rechnung für den gesamten Mietzeitraum und Vertragsverstoss wurde
> bis heute nicht beglichen. Eine Betreibung wurde bereits eingeleitet.
> Heute habe ich den Zahlungsbefehl mit dem Vermerk erhalten, dass der
> Kunde Rechtsvorschlag erhoben hat.
>
> Was meinst Du, wie soll Ricco nun weiter verfahren? Lohnt es sich den
> Fall weiter zu verfolgen? Im Anhang habe ich dir die offenen
> Forderungen sowie der Mietvertrag und das Schreiben vom Betreibungsamt.
>
> Ich danke dir herzlich für ein kurzes Feedback, per Email oder auch
> Telefon, vielleicht direkt mit Ricco (+41 79 933 84 04) und wünsche
> dir einen schönen Wochenstart.
>
> Ganz liebe Grüsse aus Züri
>
> Marilla Müller (SHL Absolventin letzten November, falls du mich nicht
> mehr kennst ????)
>
>
>
>